
Steuervorauszahlungen hören sich bedrohlich und teuer und zudem für dich auch sehr weit weg an? Mit diesem Gefühl stehst du nicht alleine da. In meinem letzten Beitrag habe ich dir ja schon die Folgen eines fehlenden Finanzmanagements aufgezeigt und dir erklärt, wieso besonders das 3. Jahr nach deiner Gründung gefährlich werden kann.
In diesem Beitrag möchte ich dir nun kurz und knackig erklären, wieso du vor der Steuervorauszahlung dennoch keine Angst haben musst – und wieso sie dir sogar dabei hilft, deine Finanzen besser in den Griff zu bekommen.
Warum?
Wenn du schon einmal angestellt warst, weißt du: Von deinem Gehalt ging immer direkt monatlich die Lohnsteuer ab. Was viele nur als nervige Last empfinden, ist allerdings ein „Service“ für Angestellte. Denn die Lohnsteuer, die über eine normale Lohnabrechnung einbehalten wird, ist eine monatliche Steuervorauszahlung auf deine Einkommensteuer.
Wenn du also über das ganze Jahr 8.000 € Lohnsteuer bezahlen musst, aber jeden Monat schon 700 € Lohnsteuer bezahlt hast (rein beispielhaft!), wirst du bei deiner Einkommensteuererklärung 400 € erstattet bekommen (700 € x 12 Monate = 8.400 €).
Bei Selbstständigen gibt es die Lohnsteuer jedoch nicht. Daher können sie auch erstmal keine Einkommensteuer-Erstattung bekommen.
Das ist eine Frage, die mir in meinen 11 Jahren in der Steuerberatung bestimmt schon über 1.000 Mal gestellt wurde. Und deshalb erzähle ich euch das auch direkt zu Beginn. Wer keine Einkommensteuer gezahlt hat, kann auch keine erstattet bekommen!
Wenn du demnach als Selbstständiger 8.000 € Einkommensteuer im Jahr zahlen musst, dann hast du darauf noch keine Vorauszahlungen geleistet und wirst diese zahlen müssen, einen Monat nachdem dein Einkommensteuerbescheid bei dir ist.
Das kann für dich als Selbstständiger „tödlich“ sein.
Daher macht es Sinn, sich direkt von Anfang an mit dem Thema auseinanderzusetzen und nicht erstmal abzuwarten, was passiert. Was die Folgen von einer Vogelstrauß-Taktik (also den Kopf in den Sand stecken…) sein können, erfährst du in meinem Beitrag „Steuervorauszahlungen – warum das 3. Jahr dein Ende bedeuten kann“.
Warum die Steuervorauszahlung dein Freund ist
Jetzt zu der guten Nachricht: Du kannst auch als Selbstständiger Steuervorauszahlungen leisten!
Mit diesen Steuervorauszahlungen senkst du dann die am Ende des Jahres fällige gesamte Steuerlast und verteilst deine Zahlungen auf das ganze Jahr. Zahlen musst du es sowieso – wieso also kopflos wenn es auch geplant und an dein Leben angepasst geht?
Steuervorauszahlungen beginnen aus Vereinfachungsgründen nicht schon bei 0 € Steuerlast sondern bei der Einkommensteuer zum Beispiel bei einer Einkommensteuer von 410 € im Jahr. Wenn du also in 2018 einen Einkommensteuerbescheid bekommst, in dem du 410 € nachzahlen musst, so wird dein Finanzamt automatisch für 2019 Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen.
Diese sind dann vierteljährlich zu bezahlen und in einer Höhe, die – um bei unserem Beispiel zu bleiben – auf dein Einkommen von 2018 abgestimmt ist.
Hier ist es natürlich total wichtig, dass man im Kopf behält, dass die Vorauszahlungen nicht automatisch steigen. Solltest du also schon zu dem Zeitpunkt, wo die ersten Vorauszahlungen festgesetzt werden, bereits wissen, dass dein Einkommen in 2019 viel höher sein wird als in 2018, dann rate ich dir dringend dazu, deine Vorauszahlungen nach oben hin anpassen zu lassen.
Das kannst du ganz einfach mit einem Brief an dein Finanzamt erledigen.
Wann?
Die Steuervorauszahlungen haben unterschiedliche Zahltermine, die auf den ersten Blick ganz schön Angst einflößend wirken können. Lass dich davon jedoch bitte nicht beunruhigen oder gar abschrecken, dich mit dem Thema zu beschäftigen.
Umsatzsteuer: Entweder vierteljährlich oder monatlich, immer am 10. des Monats. Ist der 10. ein Feiertag oder am Wochenende, verschiebt sich der Zahltag auf den nächsten Werktag.
Einkommensteuer: vierteljährlich am 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Gewerbesteuer: vierteljährlich am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Körperschaftsteuer (falls relevant für dich): vierteljährlich am 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Lohnsteuer (nur relevant für dich wenn du Angestellte hast): vierteljährlich oder monatlich, immer am 10. des Monats, siehe Umsatzsteuer.
Das Wichtigste: Überblick behalten!
Jetzt ist es wie gesagt leider nicht damit getan, es einfach alles mal laufen zu lassen und zu schauen, was das Finanzamt so festsetzt. Bzw. kannst du das schon machen, solltest dir aber dann darüber bewusst sein, dass du viel Liquidität brauchst, um alle unerwarteten hohen Steuerzahlungen leisten zu können.
Das kann leider nicht jeder, weswegen es in der Regel von Vorteil ist, sich einen genauen Plan zu machen um den Überblick über seine Zahlungen nicht zu verlieren.
Es kann auch vorkommen, dass nachträgliche Vorauszahlungen festgesetzt werden. Nämlich dann wenn du z.B. deine Gewerbesteuererklärung für 2018 abgegeben hast, in 2019 der Bescheid kommt und darin erkannt wird, dass die in 2019 bis dahin gezahlten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu niedrig für deinen voraussichtlichen Gewinn waren.
Weil ich weiß, dass das sehr verwirrend ist, hier noch mal anhand eines kleinen stark vereinfachten Beispiels:
2017 hast du einen Gewinn, der zu einer Gewerbesteuer-Zahllast von 4.000 € für das ganze Jahr führt.
In 2018 zahlst du daher vierteljährlich 1.000 € als Vorauszahlung.
In 2019 machst du deine Steuererklärung für 2018 und der Gewerbesteuerbescheid kommt und du musst für 2018 noch mal 6.000 € nachzahlen. Das bedeutet du hattest insgesamt eine Zahllast von 10.000 € (4.000 € + 6.000 €).
Du hast aber in 2019 auch schon nur die Vorauszahlung von 1.000 € bezahlt weil du ja erst in 2019 die Steuererklärung für 2018 machst. Womöglich ist ein Großteil des Jahres also auch schon wieder vorbei und es steht schon fast das neue Jahr vor der Tür.
Das Finanzamt wird in diesem Fall sogenannte nachträgliche Vorauszahlungen festsetzen – die du dann in einer Summe zahlen musst! Und du zusätzlich zu der Nachzahlung für 2018 fällig sind…
Sicher verstehst du nach diesem Beispiel, wieso es so wichtig ist, ein Auge auf die Steuervorauszahlungen zu haben und wieso sie dir auch dabei helfen können, deine Steuerbelastung am Jahresende kleiner zu halten. Ziel sollte es sein, die Vorauszahlungen so gut einzuschätzen, dass sich keine oder nur noch eine geringe Nachzahlung ergibt. Eine Erstattung ist natürlich auch möglich, ist aber bei Selbstständigen eher unwahrscheinlich, solange die Gewinne nicht stark einbrechen.
Schau also bitte immer in die Zukunft und steuere dein Schiff nach vorne. Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern loslegen!

Nach diesem kleinen Exkurs kann ich dir nur Folgendes mit auf den Weg geben:
- Verschließe nicht die Augen vor dem Thema und beschäftige dich am besten noch heute mit deinem aktuellen Status Quo
- Hole dir Hilfe wenn du alleine nicht weiter kommst
- Stelle deinen Finanzplan auf, um deinen Überblick zu erhalten
- Setze dich mit Möglichkeiten auseinander, wie du deine Steuerlast managen kannst und nicht in ein Liquiditäts-Loch gerätst (z.B. Mehrkontenmodell)
